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Das Ende einer Illusion
Eigentlich sollte das VW-Gesetz den Menschen nützen. Tatsächlich aber hat es den VW-Mitarbeitern geschadet, weil es ihnen Schutz vorgaukelte, den es nicht mehr gab. Jetzt fällt es weg.
Von Karl-Heinz Büschemann
Die Deutschen können Peter Jann dankbar sein. Der Österreicher hat als Richter am Europäischen Gerichtshof maßgeblich dafür gesorgt, dass ein Anachronismus der deutschen Wirtschaft und Politik beseitigt wird: das VW-Gesetz.
Die Vorschrift regelte bisher, dass bei Europas größtem Autokonzern kein Aktionär mehr Einfluss auf das Geschehen im Unternehmen haben darf als das Bundesland Niedersachsen, das etwa 20 Prozent der VW-Anteile hält. Jetzt ist Schluss mit diesem Sonderstatus der niedersächsischen Landesregierung, weil er gegen das EU-Recht verstößt, das allen Aktionären gleiche Rechte zumisst.
Industrienation wird erwachsen
Das ist ein ermutigendes Zeichen - für Volkswagen, aber auch darüber hinaus. Die Abschaffung des VW-Gesetzes ist ein Schritt, um aus dem größten europäischen Autohersteller ein normales Unternehmen zu machen. Durch das Urteil wird die Industrienation Deutschland, die noch immer nicht recht weiß, wie sie mit der globalisierten Wirtschaft umgehen soll, auch ein wenig erwachsener.
Das Sonderrecht der niedersächsischen Landesregierung bei VW stammt aus der Nachkriegszeit. Der von Hitler gegründete Staatskonzern Volkswagen, der mit seinem Käfer maßgeblich zum bundesdeutschen Wirtschaftswunder beitrug, wurde Anfang der sechziger Jahre zwar privatisiert und an die Börse gebracht.
Doch das Land Niedersachsen blieb weiter im Aktionärskreis. Die Politiker sollten sicherstellen, dass bei VW nichts gegen die Interessen des Landes und der Belegschaft läuft. In jenen Aufbauzeiten galt der Staat noch als Garant für soziale und verantwortungsbewusste Unternehmenskontrolle.
Das Ansehen von Regierungen als weitsichtige Unternehmer verblasste mit dem Untergang des Sozialismus osteuropäischer Prägung und der Globalisierung der Märkte. Der Staat schien auf dem Rückzug zu sein. Das vom Europäischen Gerichtshof verkündete Ende des VW-Gesetzes wirkt nur noch wie die logische Konsequenz einer vorhersehbaren Entwicklung.
Das Luxemburger Urteil fällt in eine Zeit, in der die deutsche Politik das Soziale und den Staat wieder stärker ins Zentrum stellt als in den vergangenen zehn Jahren.
Sie will den Menschen die Angst vor der manchmal brutalen Härte der Marktwirtschaft wieder nehmen und unerfreuliche Entwicklungen abfedern. Vor diesem Hintergrund entstehen bei der Union und der SPD in Berlin gerade konkrete Pläne, deutsche Unternehmen unter bestimmten Umständen vor ungeliebten ausländischen Investoren zu schützen.
Betriebsräte als Co-Manager
Besonders die milliardenschweren Fonds ausländischer Regierungen sollen davon abgehalten werden, Einfluss auf deutsche Unternehmen zu gewinnen. Erneut lebt der verständliche Traum vom guten Investor wieder auf, der lieber neue Stellen schafft, als seinen Profit dadurch zu steigern, dass er Jobs vernichtet. Wenn es nur so einfach wäre.
Gerade der VW-Konzern belegt, dass der gutgemeinte Schutz der Arbeitsplätze durch Staat und Politik ins Desaster führen kann - und wie die an sich schöne Idee vom Konsens von Kapital und Arbeit das Gegenteil von dem erreicht, was sie anstrebt.
Bei VW wurde die Idee der Gleichheit der Interessen von Arbeit und Kapital beispiellos diskreditiert. In dem Unternehmen lief lange nichts gegen Gewerkschaften und Politiker. Die Betriebsräte entwickelten sich zu Co-Managern. Wolfsburg war das scheinbare Paradies, in dem die Bandarbeiter 25 Prozent mehr verdienten als ihre Kollegen bei anderen Autoherstellern.
Doch das Konsensmodell zerschellte an der Realität. Nicht nur weil das Management den Betriebsräten Lustreisen bezahlte, um die Arbeitnehmervertreter gnädig zu stimmen. VW war Anfang dieses Jahrzehnts mal wieder praktisch am Ende. 25000 Mitarbeiter verloren ihre Arbeitsplätze, weil falsch verstandene Fürsorge die Kosten trieb und die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns nachließ. Toyota, vor Jahren nur gleichauf, ist als Weltmarktführer längst enteilt.
Was an dieser Strategie falsch ist, lässt sich beim Sportwagenhersteller Porsche besichtigen, der gerade VW übernimmt. Der kann die Wolfsburger Schwäche ausnutzen, weil er es anders macht, ohne unsozial zu sein. Bei Porsche wird straff geführt, die IG Metall kann Einfluss nehmen, aber das Sagen hat das Management. Die Konfrontation mit Belegschaft und Betriebsrat ist bisweilen heftig.
Aber Porsche ist seit anderthalb Jahrzehnten auf der Erfolgsspur. Aktionäre und Mitarbeiter profitieren davon, dass die Kosten ständig gesenkt und zum Ausgleich neue Automodelle ins Programm genommen werden, mit denen das Geschäft weiter ausgedehnt wird. Porsche macht heute mit etwa 100.000 Autos im Jahr so viel Gewinn, dass es nach der Art von Heuschrecken den VW-Konzern schlucken kann, der über fünf Millionen Autos baut, aber viel zu wenig Gewinn abwirft.
In einer Marktwirtschaft ist es schwer zu sagen, was sozial ist und was nicht. Was aussieht wie der Schutz von Arbeitnehmerinteressen, kann schnell ins Gegenteil umschlagen und Arbeitsplätze gefährden. Ähnliches gilt für das VW-Gesetz. Es sollte den Menschen nützen. Tatsächlich aber hat es den VW-Mitarbeitern geschadet, weil es ihnen Schutz vorgaukelte, den es nicht mehr gab.
(SZ vom 24.10.2007/hgn) |
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